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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft  
Heid Werkstrasse 13  
2000 Stockerau  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022  
nach UGB  
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INHALTSVERZEICHNIS  
Seite  
Kapitel 1 - geprüfter Jahresabschluss  
Bilanz.......................................................................................................................................3  
Gewinn und Verlustrechnung...................................................................................................4  
Anhang ...............................................................................................................................5-12  
Anlagespiegel ........................................................................................................................13  
Bestätigungsvermerk ........................................................................................................14-19  
Kapitel 2  
Lagebericht.......................................................................................................................20-24  
Kapitel 3  
Corporate Governance Bericht ..............................................................................................25  
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018..................................................................26  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 2  
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022  
AKTIVA  
PASSIVA  
2022  
2021  
2022  
2021  
EUR  
EUR  
TEUR  
EUR  
EUR  
TEUR  
A. ANLAGEVERMÖGEN  
A. EIGENKAPITAL  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
I. Übernommenes, eingefordertes und eingezahltes Grundkapital  
28.762.000,00  
28.762  
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte  
0,00  
0
II. Kapitalrücklagen  
3.286.719,88  
3.287  
II. Sachanlagen  
Gebundene  
1. Grundstücke und Bauten  
a) Bebaute Grundstücke  
60.068,62  
71  
III. Gewinnrücklagen  
b) Unbebaute Grundstücke  
25.384,58  
25  
Gesetzliche Rücklage  
40.333,42  
40  
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung  
405,55  
1
85.858,75  
98  
IV. Bilanzverlust  
III. Finanzanlagen  
1. Jahresverlust  
-325.720,51  
-162  
1. Beteiligungen  
250.207,79  
250  
2. Verlustvortrag  
-22.461.926,93  
-22.300  
2. Wertpapiere (Wertrechte)  
9.183.471,76  
9.443  
-22.787.647,44  
-22.462  
9.433.679,55  
9.693  
9.301.405,86  
9.627  
9.519.538,30  
9.791  
B. RÜCKSTELLUNGEN  
1. Rückstellungen für Pensionen  
8.203,00  
139  
B. UMLAUFVERMÖGEN  
2. Steuerrückstellungen  
0,00  
4
I. Vorräte  
3. Sonstige Rückstellungen  
69.700,00  
104  
Ersatzteile  
24.019,43  
54  
77.903,00  
247  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
C. VERBINDLICHKEITEN  
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen  
11.456,77  
53  
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  
260.777,68  
46  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
260.777,68  
46  
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände  
151.988,90  
103  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  
32.545,64  
79  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0
163.445,67  
156  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
32.545,64  
79  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten  
27.229,94  
9
3. Sonstige Verbindlichkeiten  
69.315,10  
22  
214.695,04  
219  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
69.315,10  
22  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN  
7.500,00  
8
davon aus Steuern  
737,94  
5
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr  
737,94  
5
D. AKTIVE LATENTE STEUERN  
213,94  
4
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit  
268,69  
0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr  
268,69  
0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0
Summe Verbindlichkeiten  
362.638,42  
148  
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr  
362.638,42  
148  
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  
0,00  
0
9.741.947,28  
10.022  
9.741.947,28  
10.022  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 3  
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG  
FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER 2022 bis 31. DEZEMBER 2022  
2 0 2 2  
2 0 2 1  
EUR  
EUR  
TEUR  
TEUR  
1. Umsatzerlöse  
181.158,32  
242  
2. Sonstige betriebliche Erträge  
a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen  
0,00  
9
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen  
130.856,00  
130.856,00  
0
9
3. Materialaufwand und Aufwendungen  
für bezogene Leistungen  
-45.330,38  
-46  
4. Personalaufwand  
a) Löhne  
-10.045,22  
-1  
b) Gehälter  
-28.218,45  
-47  
c) Soziale Aufwendungen  
-27.523,81  
-25  
davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR 20.297,72 (2021 TEUR 16)  
aa) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche  
Mitarbeitervorsorgekassen EUR 526,50 (2021 TEUR 1)  
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene  
Sozialabgaben sowie vom Engelt abhängige Abgaben  
-65.787,48  
-74  
und Pflichtbeiträge EUR 6.699,59 (2021 TEUR 9)  
5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände  
des Anlagevermögens und Sachanlagen  
-12.982,36  
-27  
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen  
a) Steuern  
-7.544,16  
-2  
b) Übrige  
-279.688,46  
-287.232,62  
-301  
-303  
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg)  
-99.318,52  
-197  
8. Erträge aus Beteiligungen  
42.185,00  
43  
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 42.815,00 (2021 TEUR 43)  
9. Erträge aus anderen Wertpapieren  
1.049,41  
1
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2021 TEUR 0)  
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen  
-259.535,65  
-4  
davon aus Abschreibungen EUR 259.535,65 (2021 TEUR 4)  
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2021 TEUR 0)  
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  
-2.978,96  
-1  
davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 0,00 (2021 TEUR 0)  
12. Zwischensumme aus Z 8 bis 11 (Finanzerfolg)  
-219.280,20  
39  
13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 12)  
-318.598,72  
-158  
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
-7.121,79  
-4  
davon latente Steuern EUR 3.622,31 (2021 TEUR 0*))  
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresfehlbetrag = Jahresverlust  
-325.720,51  
-162  
16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr  
-22.461.926,93  
-22.300  
17. Bilanzverlust  
-22.787.647,44  
-22.462  
*) Kleinbetrag  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 4  
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ANHANG  
ZUM 31. Dezember 2022  
der  
Maschinenfabrik Heid AG  
Stockerau  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 5  
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I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN  
1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE  
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung  
sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage  
des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.  
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der  
Willkürfreiheit eingehalten.  
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.  
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz  
der Einzelbewertung beachtet.  
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag  
verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Ver-  
luste wurden berücksichtigt.  
Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresab-  
schlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB in der gelten-  
den Fassung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der  
§§ 222 bis 243a UGB vorgenommen.  
Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinen-  
fabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft.  
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 6  
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2. ANLAGEVERMÖGEN  
a) Immaterielle Vermögensgegenstände  
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um  
planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vor-  
genommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:  
Sonstige Rechte (Verkaufsrechte)  
10 Jahre  
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn Wertminderungen voraus-  
sichtlich von Dauer sind. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der  
Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im  
Unternehmen Bedacht genommen.  
b) Sachanlagevermögen  
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten  
oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die  
geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 800,00) werden im  
Zugangsjahr voll abgeschrieben.  
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zu-  
grunde gelegt wird:  
- Gebäude  
10 - 50 Jahre  
- Modelle und Vorrichtungen  
3 - 5 Jahre  
- Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung  
3 - 10 Jahre  
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung.  
Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizule-  
genden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht  
genommen. Im Geschäftsjahr 2022 (Vorjahr: EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Ab-  
schreibungen erforderlich.  
c) Finanzanlagevermögen  
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizu-  
legenden Zeitwert.  
Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten werden durchgeführt,  
wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Ab-  
wertung der Anteile um TEUR 246.965,53 (VJ EUR 0,00).  
Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die An-  
schaffungskosten darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurs-  
werte zum Bilanzstichtag werden ebenfalls vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 waren au-  
ßerplanmäßigen Abschreibungen von EUR 12.570,12 erforderlich (Vorjahr: EUR 3.840,87).  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 7  
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d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen  
Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand  
eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus-  
stellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde keine Zu-  
schreibung bei den Wertpapieren (Vorjahr: EUR 0,00) durchgeführt.  
3. UMLAUFVERMÖGEN  
a) Vorräte  
Die Bewertung von Ersatzteilen erfolgt zu Anschaffungskosten, wobei entsprechend dem  
strengen Niederstwertprinzip auf eine verlustfreie Bewertung Bedacht genommen wird.  
b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.  
Im Falle erkennbarer Risiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.  
4. LATENTE STEUERN  
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept  
gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrecht-  
lichem Bilanzansatz im Wesentlichen der Sozialkapitalrückstellungen. Die Berechnung er-  
folgte ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 24%.  
Vom Wahlrecht gemäß § 238 (1) Z 3 UGB iVm § 198 (9) UGB, latente Steuern auf bestehende  
Verlustvorträge anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.  
5. RÜCKSTELLUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN  
Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des vo-  
raussichtlichen Anfalles gebildet.  
a) Pensionsrückstellungen  
Die Rückstellungen für Pensionen wurden versicherungsmathematisch nach unternehmens-  
rechtlichen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren und unter Verwendung der Sterbetafel  
„AVÖ 2018-P Angestellte“ mit einem Rechnungszinssatz von 0,75% (Vorjahr: 0,58%) berech-  
net. Der Zinssatz wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und  
nach der AFRAC Stellungahme 27 vom Juni 2022 zu Rückstellungen für Pensions-, Abferti-  
gungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbu-  
ches (kurz AFRAC 27) festgelegt (Durchschnitt 7 Jahre, Restlaufzeit 5 Jahre).  
Ein entsprechendes Gutachten der VBV-Consult Beratung für betriebliche Vorsorge GmbH  
liegt vor und betrifft nunmehr lediglich eine anspruchsberechtigte Person.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 8  
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b) Sonstige Rückstellungen  
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeit-  
punkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach unge-  
wissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung  
zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen ha-  
ben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.  
c) Verbindlichkeiten  
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ermittelt.  
6. WÄHRUNGSUMRECHNUNG  
Forderungen sowie Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkurs zum Zeit-  
punkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstich-  
tag berücksichtigt werden.  
II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ  
A K T I V A  
1. Anlagevermögen  
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagen-  
spiegel dargestellt.  
Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß § 189a  
Z 2 UGB besitzt:  
Firma  
Sitz  
Anteil Währ-  
Eigenkapital  
Ergebnis  
in % ung  
per 31.12.2022  
2022  
Werkzeugmaschinenbau  
Sinsheim,  
Sinsheim GmbH  
Deutschland  
10  
EUR  
2.699.906,78  
869,75  
Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß  
§189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vor-  
liegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden.  
Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu  
nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftli-  
cher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur  
Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim, aufrecht zu erhalten. Demnach wird  
der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewie-  
sen.  
Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241  
Z 6 UGB entfällt.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 9  
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2. Die Vorräte betreffen ausschließlich Ersatzteile. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Wert-  
berichtigungen von EUR 30.000,00 (Vorjahr: EUR 20.000,00) vorgenommen.  
Der Vertrieb für Ersatzteile erfolgt in enger Verbindung mit dem Servicegeschäft und in  
Zusammenarbeit mit Partnerfirmen.  
3. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge von EUR 127.815,00 (Vorjahr:  
EUR 85.630,00) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.  
4. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr kurzfristig.  
5. Die aktive latente Steuer stammt aus der Differenz des unternehmensrechtlichen und steu-  
errechtlichen Wertansatzes bei der Pensionsrückstellung. Der Berechnung wurde der Kör-  
perschaftsteuersatz von 24% zugrunde gelegt.  
P A S S I V A  
1. Grundkapital  
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00.  
Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.  
2. Bei den gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 3.286.719,88 handelt es sich um ein  
Ausgabeagio.  
3. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:  
EUR  
EUR  
Verlustvortrag zum 01.01.2022  
- 22.461.926,93  
Jahresverlust  
-
325.720,51  
Bilanzverlust zum 31.12.2022  
- 22.787.647,44  
4. Es bestehen - analog zum Vorjahr - keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von  
über 5 Jahren.  
5. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen eine revolvierende Kontokorrentver-  
bindlichkeit dar und sind mit einem Betrag in der Höhe von EUR 280.000,00 (Vorjahr:  
EUR 280.000,00) hypothekarisch besichert  
6. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen von EUR 57.050,93 (Vorjahr:  
EUR 7.700,93) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 10  
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III. ERLÄUTERUNGEN ZU GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG  
1. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfah-  
ren.  
2. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:  
2022  
2021  
EUR  
EUR  
Service und Ersatzteile  
33.685,25  
56.276,99  
Provisionen  
-
-
Immobilien/Vermietung  
147.473,07  
186.059,31  
181.158,32  
242.336,30  
3. An die Mitarbeitervorsorgekasse wurde im Geschäftsjahr ein Betrag in der Höhe von  
EUR 526,50 (Vorjahr: EUR 677,45) aufgewendet. Der sich aus der Veränderung der Pen-  
sionsrückstellung ergebende Ertrag von EUR 130.856,00 (Vorjahr: EUR 10.485,00) ist in  
den sonstigen betrieblichen Erträgen (Vorjahr Personalaufwand) enthalten.  
4. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 betragen im Ge-  
schäftsjahr 2022 EUR 27.500,00 (Vorjahr: EUR 27.125,00). Davon entfallen  
EUR 27.500,00 (Vorjahr: EUR 27.125,00) auf die Jahresabschlussprüfung.  
5. Der Finanzverlust beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus einer Beteiligung iVm einer Di-  
videndenausschüttung über EUR 42.185,00 (Vorjahr: EUR 42.815,00), Erträge aus ande-  
ren Wertpapieren über EUR 1.049,41 (Vorjahr: EUR 1.050,28). Weiteres erfolgte eine Ab-  
schreibung der Wertpapiere (Wertrechte) in der Höhe von EUR 259.535,65 (Vorjahr:  
EUR 3.840,87).  
6. Im Steueraufwand von EUR 7.121,79 (Vorjahr: EUR 3.917,45) sind EUR 3.622,31 (Vorjahr:  
EUR 417,75) als Aufwand aus aktiven latenten Steuern enthalten.  
IV. SONSTIGE ANGABEN  
Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237  
8b UGB stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abge-  
schlossen sind.  
V. ANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER  
1. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Korneuburg unter der Nummer  
65343v eingetragen.  
2. Die Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug:  
1 Angestellter, 1 Teilzeitbeschäftigter und 1 geringfügig Beschäftigte (Vorjahr: 1 Angestell-  
ter und 2 geringfügig Beschäftigte)  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 11  
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3. Organmitglieder der Gesellschaft sind:  
Vorstand:  
Senator Günter Rothenberger, Frankfurt, BRD  
Regina Libowski (seit 13. Oktober 2021), Dassendorf, BRD  
Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 33.000,00  
(Vorjahr: TEUR 19).  
Aufsichtsrat:  
Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender  
Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden  
Peter Heinz  
Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2022 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr:  
TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.  
VI. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG  
Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.  
VII. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG  
Im Dezember 2022 wurden Liegenschaften in Stockerau verkauft, wobei vertraglich ver-  
einbart wurde, dass die Übergabe durch die Maschinenfabrik HEID AG als Verkäuferin  
bzw. die Übernahme durch den Käufer bis 31. Dezember 2022 zu erfolgen hatte, voraus-  
gesetzt, dass bis dahin ein vereinbarter Teilkaufspreis samt Grunderwerbsteuer und  
Grundbuchseintragungsgebühr bei einem Treuhänder hinterlegt wurde. Diese Bedingung  
wurde erst im Jänner 2023 erfüllt, weshalb auch erst ab diesem Zeitpunkt der Verkauf  
realisiert wurde und ein allfälliger Übergang von Gefahr und Zufall des Eigentums sowie  
Nutzen und Lasten auf den Käufer übergegangen sind.  
Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag zum 31.12.2022 keine für die Gesellschaft  
wesentlichen Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch  
in der Bilanz berücksichtigt sind.  
Stockerau, am 24. April 2023  
Günter Rothenberger  
Regina Libowski  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 12  
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ANLAGESPIEGEL  
zum 31.12.2022  
Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten  
Entwicklung der Abschreibungen  
Buchwerte  
Stand  
Zugänge  
Abgänge  
Stand  
Stand  
Zugänge  
Abgänge  
Stand  
Stand  
Stand  
01.01.2022  
31.12.2022  
01.01.2022  
31.12.2022  
01.01.2022  
31.12.2022  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
EUR  
I.Immaterielle Vermögensgegenstände  
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte  
964.758,02  
0,00  
0,00  
964.758,02  
964.758,02  
0,00  
0,00  
964.758,02  
0,00  
0,00  
II.Sachanlagen  
1. Grundstücke und Bauten  
a) Bebaute Grundstücke  
Grundwert  
3.996,52  
0,00  
0,00  
3.996,52  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
3.996,52  
3.996,52  
Gebäudewert  
3.352.255,64  
0,00  
0,00  
3.352.255,64  
3.284.785,59  
11.397,95  
0,00  
3.296.183,54  
67.470,05  
56.072,10  
b) Unbebaute Grundstücke  
25.384,58  
0,00  
0,00  
25.384,58  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
25.384,58  
25.384,58  
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-  
ausstattung  
107.473,95  
0,00  
0,00  
107.473,95  
106.257,29  
811,11  
0,00  
107.068,40  
1.216,66  
405,55  
3. Geringwertige Vermögensgegenstände  
0,00  
773,30  
773,30  
0,00  
0,00  
773,30  
773,30  
0,00  
0,00  
0,00  
3.489.110,69  
773,30  
773,30  
3.489.110,69  
3.391.042,88  
12.982,36  
773,30  
3.403.251,94  
98.067,81  
85.858,75  
III. Finanzanlagen  
1. Beteiligungen  
250.207,79  
0,00  
0,00  
250.207,79  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
250.207,79  
250.207,79  
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens  
9.488.347,26  
0,00  
0,00  
9.488.347,26  
45.339,85  
259.535,65  
0,00  
304.875,50  
9.443.007,41  
9.183.471,76  
9.738.555,05  
0,00  
0,00  
9.738.555,05  
45.339,85  
259.535,65  
0,00  
304.875,50  
9.693.215,20  
9.433.679,55  
14.192.423,76  
773,30  
773,30  
14.192.423,76  
4.401.140,75  
272.518,01  
773,30  
4.672.885,46  
9.791.283,01  
9.519.538,30  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 13  
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
31. Dezember 2022  
BESTÄTIGUNGSVERMERK  
Bericht zum Jahresabschluss  
Prüfungsurteil  
Wir haben den Jahresabschluss der  
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau,  
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stich-  
tag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.  
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver-  
mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Er-  
tragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den  
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Grundlage für das Prüfungsurteil  
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden  
EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese  
Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei-  
ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für  
die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der  
Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufs-  
rechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen  
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks er-  
langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil  
zu diesem Datum zu dienen.  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte  
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes-  
sen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachver-  
halte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung  
unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sach-  
verhalten ab.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 14  
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
31. Dezember 2022  
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:  
Bewertung von Finanzanlagen  
Beschreibung  
Im Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 sind  
Finanzanlagen in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 9.434) ausgewiesen. Die Schwierigkeit bei der Bewer-  
tung des Finanzanlagevermögens liegt in der Ermittlung des beizulegenden Wertes.  
Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Be-  
wertungsmethoden Punkt I.2.c) und d)", "II.1." sowie "III.5." enthalten.  
Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:  
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:  
Wir haben die richtige Bewertung der Finanzanlagen mittels Börsenkursen bzw. zuletzt verfügbaren Jahresab-  
schlüssen überprüft.  
Sonstige Informationen  
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen  
beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und  
den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungs-  
vermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese  
sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.  
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sons-  
tigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Infor-  
mationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung er-  
langten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 15  
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
31. Dezember 2022  
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des  
Aufsichtsrates für den Jahresabschluss  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass die-  
ser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst ge-  
treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen  
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines  
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen  
Handlungen oder Irrtümern ist.  
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit  
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang  
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rech-  
nungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzli-  
chen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit ein-  
zustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.  
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der  
Gesellschaft.  
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses  
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von we-  
sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestäti-  
gungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende  
Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-  
VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA  
erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets  
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als  
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln  
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresab-  
schlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.  
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsät-  
zen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesam-  
ten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 16  
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
31. Dezember 2022  
Darüber hinaus gilt:  
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen  
Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen  
sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser  
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-  
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen  
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen  
oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem,  
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht  
mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzuge-  
ben.  
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungsle-  
gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten  
Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.  
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrund-  
satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der  
Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit  
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur  
Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass  
eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die  
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange-  
messen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-  
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig-  
nisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unter-  
nehmenstätigkeit zur Folge haben.  
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich  
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in  
einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.  
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche  
Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger be-  
deutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 17  
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
31. Dezember 2022  
Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforde-  
rungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonsti-  
gen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Un-  
abhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.  
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejeni-  
gen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren  
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unse-  
rem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche An-  
gabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unse-  
rem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen  
Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.  
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen  
Bericht zum Lagebericht  
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen,  
ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen  
aufgestellt wurde.  
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit  
den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.  
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts  
durchgeführt.  
Urteil  
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wor-  
den, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.  
Erklärung  
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-  
ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht  
nicht festgestellt.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 18  
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau  
31. Dezember 2022  
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO  
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12.  
Juli 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 Abschlussprü-  
fer.  
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zu-sätzlichen Be-  
richt an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.  
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben  
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesell-  
schaft gewahrt haben.  
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer  
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Haerdtl.  
Wien, am 24. April 2023  
Ernst & Young  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.  
Mag. Thomas Haerdtl  
ppa Mag. Mario Baumgartner  
Wirtschaftsprüfer  
Wirtschaftsprüfer  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 19  
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Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau  
Lagebericht 2022  
1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen  
Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet  
1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit  
internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultieren die wertschöpfenden  
Geschäftszweige in den Bereichen Service- und Ersatzteilgeschäft, Immobilienvermarktung  
und Vermietung sowie Beteiligungen an Unternehmen.  
1.1.  
Service- und Ersatzteilgeschäft  
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der Umsatz in diesem Bereich um 40% gegenüber dem  
Vorjahr gesunken.  
1.2.  
Immobilien/Vermietung:  
Das vorhandene Heid Gelände umfasst Büros und Werkshallen auf einer Gesamtfläche von  
52.655 qm, davon  
Bebaut mit Büros und Industriehallen  
ca. qm 16.187  
Unbebaute Industrie-, Grün- und Verkehrsflächen  
ca. qm 36.468  
Der wesentliche Rückgang bei den Mieteinnahmen resultiert aus der Halle 11 die nur  
geringfügig wieder vermietet werden konnte. Die Halle 29 und 132 wurden auf Grund der nicht  
vorhandenen Brandschutzabschnitte geräumt.  
1.3.  
Finanzanlagen/Beteiligungen:  
Die Heid AG hält per 31.12.2022 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:  
1. DVS Technology AG (Frankfurt/Main)  
7,82%  
2. DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach)  
2,13%  
3. WMS Sinsheim GmbH (Sinsheim)  
10,00%  
4. Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. (Stockerau bei Wien)  
10,00%  
DVS Technology AG, Frankfurt am Main  
Die DVS Technology AG („Diskus“) ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte  
Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird an der Börse in  
Frankfurt/Main im Freiverkehr gehandelt.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 20  
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DVS Technology GmbH, Krauthausen/Eisenach  
Die DVS Technology GmbH erzielt Einnahmen aus der Vermietung von Maschinen sowie die  
Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen teilweise Ergebnisabführungsverträge  
bestehen. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Abwertung der Anteile um TEUR 246.  
Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim  
Die Tätigkeitsschwerpunkte der WMS Sinsheim GmbH liegen weiterhin im Service und in der  
Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe  
(Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um  
die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Beteiligung der Heid AG an der  
WMS wurde in 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert. Heid AG erhält  
eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungs-  
engagement.  
Heid Werkzeugmaschinen Ges. m. b. H., Stockerau  
Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von  
untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG; im Geschäftsjahr erfolgte  
eine Abwertung der Anteile (Restbuchwert 1,00 EUR).  
Angaben zu Eigenkapital  
Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien  
gehandelt.  
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB)  
zeigt folgende Entwicklung:  
2017  
EUR  
9.520.656,68  
2018  
EUR  
9.600.885,70  
2019  
EUR  
9.772.179,98  
2020  
EUR  
9.788.808,16  
2021  
EUR  
9.627.126,37  
2022  
EUR  
9.301.405,86  
2. Geschäftsverlauf  
Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag nach Steuern in Höhe von  
EUR -325.720,51 (2021 TEUR -162) erwirtschaftet. Das weiterhin negative Ergebnis ist darauf  
zurückzuführen, dass seitens der DVS Technology AG auch in 2022 keine Ausschüttung für  
das Geschäftsjahr 2021 vorgenommen wurde sowie Abwertungen auf die Wertpapiere  
erforderlich waren. Weiterhin sind die Erlöse aus der Vermietung und dem Ersatzteilverkauf  
rückläufig.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 21  
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Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 9.301.405,86 (31.12.2021 TEUR 9.627) und einer  
Bilanzsumme von EUR 9.741,947,28 (31.12.2021 TEUR 10.022) ergibt sich eine  
Eigenkapitalquote von 95,48% (31.12.2021 96,06%). Der Cash Flow nach der Praktiker-  
Berechnungs-Methode (Jahresüberschuss/-fehlbetrag + Abschreibungen - Zuschreibungen +  
Zunahme von langfristigen Rückstellungen - Abnahme von langfristigen Rückstellungen) hat  
TEUR -184 (31.12.2021 TEUR -142) ergeben.  
Der Umsatz hat sich von EUR 242.336,30 im Jahr 2021 auf EUR 181.158,32 im Jahr 2022  
vermindert. Der Betriebserfolg betrug EUR -99.318,52 (31.12.2021 TEUR -196.838,81). Das  
Finanzergebnis betrug EUR -219.280,20 (31.12.2021 TEUR 39).  
Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,08 (Vorjahr: -0,04).  
Das Working Capital zum 31.12.2022 betrug TEUR -218 (31.12.2021 TEUR -25).  
Die Anlagenintensität zum 31.12.2022 betrug 97,72% (31.12.2021 97,70%) wobei die  
Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 96,84 % (31.12.2020 96,72%) einnimmt.  
3. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange  
Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer  
Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.  
Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu  
Arbeitnehmerbelange.  
4. Risikoeinschätzung/Risikomanagement  
Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die drastisch gestiegenen  
Energiepreise sowie Engpässe in den Lieferketten haben nach wie vor wesentliche  
Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen weiterhin zu reduzierteren  
Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und Dauer der wirtschaftlichen  
Beeinträchtigungen sind aus heutiger Sicht weiterhin nicht verlässlich abschätzbar  
Dadurch bestehen Risiken, die zu einem Umsatzrückgang im Bereich der Vermietung wie  
auch im Ersatzteilverkauf in den letzten Jahren geführt haben. Im Bereich der Finanzerträge  
wird dies durch den Entfall von Dividendenerträgen spürbar. Trotz der genannten Risiken und  
des zu erwartenden Liquiditätsrückganges ist der Fortbestand des Unternehmens durch  
vorhandene Liquiditätsreserven gesichert. Die Auswirkungen auf die Bewertung des  
Finanzanlagevermögens hat in diesem Jahr zu Abwertungen geführt. bleibt abzuwarten;  
aufgrund hoher stiller Reserven Wir gehen aus heutiger Sicht von keinen nennenswerten  
weiteren Abwertungen aus.  
Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 22  
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Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das monatliche  
Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen  
hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen  
Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein.  
Neben dem monatlichen Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche  
Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.  
Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen,  
werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass  
von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne  
Kontrollsystem den Anforderungen des Unternehmens entsprechend geführt werden.  
5. Zweigniederlassungen  
Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.  
6. Forschung und Entwicklung  
Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.  
7. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens  
Geplante Investitionen in 2023:  
Für 2023 sind keine Investitionen geplant.  
Service und Ersatzteilgeschäft:  
Die Heid AG wird auch weiterhin das Service- und Ersatzteilgeschäft betreiben. Dies geschieht  
in enger Zusammenarbeit mit den Partnerfirmen  
WMS Sinsheim GmbH in Sinsheim und  
WMZ Werkzeugmaschinenbau Ziegenhain GmbH  
Immobilien:  
Das Grundstück konnte in 2022 in Gänze verkauft werden. Die grundbuchrechtliche  
Eintragung sowie die Realisierung des Verkaufes erfolgte Anfang 2023.  
Finanzergebnis:  
Im Bereich der Finanzerträge wird mit geringen/geringeren Dividendenerträgen gerechnet.  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 23  
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Berichterstattung gemäß § 243a UGB:  
Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt  
in 3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen  
Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der  
Hauptversammlung der Gesellschaft.  
Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:  
Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH  
Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH  
Für die weiteren gem. § 243a UGB geforderten Angaben erfolgt eine Leermeldung.  
Stockerau, am 24. April 2023  
Günter Rothenberger  
Regina Libowski  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 24  
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Corporate Governance Bericht  
Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten  
Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243b Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung  
liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den  
damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach  
Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB,  
AktG, etc.) ausreichend.  
Vorstand  
Vorstand sind Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939 und Frau Regina Libowski, geb. 02.11.1959. Der Vor-  
stand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig,  
zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.  
Herr Günter Rothenberger wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.04.2019 für eine weitere Funktions-  
periode wieder zum Alleinvorstand bestellt. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.  
Frau Regina Libowski wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.10.2021 zur Vorständin bestellt. Sie ist  
alleinvertretungsberechtigt. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre.  
Aufsichtsrat  
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht ausfolgenden Mitgliedern:  
-
Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender, geb.17.10.1978. Er wurde in der Hauptversammlung  
vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.  
-
Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, geb.01.06.1966. Er wurde in der  
Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.  
-
Peter Heinz, geb. 31.05.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat  
wiedergewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.  
Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung  
seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Be-  
richte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.  
Maßnahmen zur Förderung von Frauen  
Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichts-  
ratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.  
Vorstandsbezug  
Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.  
Stockerau, am 14. April 2023  
Günter Rothenberger eh  
Regina Libowski eh  
Vorstand  
Vorständin  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 25  
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Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018  
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter  
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden  
Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,  
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das  
Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der  
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und  
Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.  
Stockerau, am 24. April 2023  
Der Vorstand  
Günter Rothenberger eh  
Regina Libowski eh  
Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 26