2. ANLAGEVERMÖGEN
a) Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten
oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die
geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 1.000,00) werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zu-
grunde gelegt wird:
- Gebäude
10 - 50 Jahre
- Modelle und Vorrichtungen
3 - 5 Jahre
- Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3 - 10 Jahre
Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung.
Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizule-
genden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht
genommen. Im Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr: EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Ab-
schreibungen erforderlich. Das gesamte Sachanlagevermögen wurde im Geschäftsjahr 2023
zu gesamt 4.253 610,00 verkauft. Dem gegenüber steht ein Restbuchwert in Höhe von
85.453,20. Der Ertrag aus dem Verkauf wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausge-
wiesen. Bedingte Kaufpreisbestandteile sind in den sonstigen Forderungen bilanziert.
c) Finanzanlagevermögen
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizu-
legenden Zeitwert. Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten
werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs oder zum beizulegenden Wert bewertet,
wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten darstellen.
Die Ermittlung der beizulegenden Werte erfolgte in 2023 erstmalig anhand eines Discounted
Cash-Flow Verfahrens. Die wesentlichen Annahmen bei der Berechnung betreffen die Um-
satzentwicklung, die Kostentreiber, die Veränderung des Working Capitals, die Erhaltungs-
und Ersatzinvestitionen, die Wachstumsrate und den Abzinsungssatz. Die verwendeten Dis-
kontierungssätze nach Steuern betragen zwischen 6,2% und 8,8%, wobei diese für jede Be-
wertungseinheit aus Marktdaten unter Berücksichtigung der mit der Bewertungseinheit ver-
bundenen Risiken abgeleitet werden. Die verwendete Wachstumsrate für die ewige Rente be-
trägt 1%. Die Einschätzung der Zahlungsströme wurde auf Basis der Geschäftspläne, die für
einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren erstellt wurden, vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2023 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich (Vorjahr:
EUR 259.535,65).
Von den Wertpapieren dienen 8.500 Stück zu einem Kurswert am Stichtag von insgesamt
EUR 40.460,00 als Sicherheit für die Hinterlegung einer Bankbürgschaft aus dem Verkauf der
landwirtschaftlichen Fläche.
Anhang zum 31.12.2023
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Jahresfinanzbericht zum 31.12.2023 | Seite 7